Das Betreuungsrecht nach dem BGB besteht nun seit 1992 und seit dem hat sich eine Menge verändert. Zum 25 jährigen Jubiläum jedoch standen die Vorzeichen schlecht um die rechtliche Betreuung. Viele Berufskollegen sahen sich mit dem sogenannten Betreuungsdilemma konfrontiert und die Stimmung war angespannt.
Jetzt befinden wir uns endlich im Reformprozess und Inhalt + Umfang der bevorstehenden Änderungen, lassen die Aussage zu, das durchaus von einem "neuen" Betreuungsrecht gesprochen werden kann und die Entwicklung des Gesetzes mit der Einführung von 1992 zu vergleichen ist.
Das neue Gesetz ist beschlossen und trat am 01.01.2023 in Kraft!
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Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen und eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister