Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung kann von jeder Person beim Amtsgericht/Betreuungsgericht oder der Betreuungsstelle gestellt werden.
Die Betreuungsstelle prüft nach Aufforderung durch das Betreuungsgericht bei einem Hausbesuch:
Ein Betreuungsrichter*in am Betreuungsgericht entscheidet dann nach einer Anhörung über die Einrichtung der Betreuung.
Betreuungssachen | 04921 - 951 119 oder 139 |
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