Einrichtung der rechtl. Betreuung

Wie kommt eine rechtliche Betreuung zustande?

Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung kann von jeder Person beim Amtsgericht/Betreuungsgericht oder der Betreuungsstelle gestellt werden.
Die Betreuungsstelle prüft nach Aufforderung durch das Betreuungsgericht bei einem Hausbesuch:

  • Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden? (Eine Vorsorgevollmacht hat Vorrang vor einer Betreuung)
  • Ist eine Betreuung notwendig?
  • Ist die betroffene Person mit einer Betreuung einverstanden?
  • Welche Aufgabenkreise sind bei einer Betreuung notwendig?
  • Wer kann Betreuer werden? (z.B. Familienangehörige, Bekannte, ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer)

Ein Betreuungsrichter*in am Betreuungsgericht entscheidet dann nach einer Anhörung über die Einrichtung der Betreuung.

Kontakt Betreuungsstelle Stadt Emden

Ansprechpartner*innen

Frau Rahmi        Tel.: 04921 / 87 - 19 33
 
Herr Daniels      Tel.: 04921 / 87 - 16 92
 

Kontakt Betreuungsgericht Emden

Betreuungssachen 04921 - 951 119 oder 139

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen und eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister