Die Betreuungsarbeit

Berufsbetreuer/innen beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die im Zusammenhang festgestellter Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese/r unterstützt die betroffenen Menschen rechtlich, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.


Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für Betreuer/innen handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider. Betreuung sorgt für eine „Be“rechtung der betroffenen Menschen. (bdb-ev.de)

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen und eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister